Auf die Beschwerde des Antragstellerprozessbevollmächtigten hin wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 11.03.2009 teilweise abgeändert:
Der Streitwert für das vorliegende Beschlussverfahren wird auf
10.000,00 -
festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die zulässige sofortige Beschwerde des Antragstellervertreters gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 11.03.2009 ist (nur) teilweise begründet.
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