LAG Köln - Beschluss vom 18.05.2007
10 Ta 105/07
Normen:
RVG § 23 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 ; BetrVG § 99, 100 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 29.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 BV 55/06

Streitwert für Beschlussverfahren um Zustimmungsersetzung bei Versetzung

LAG Köln, Beschluss vom 18.05.2007 - Aktenzeichen 10 Ta 105/07

DRsp Nr. 2007/17755

Streitwert für Beschlussverfahren um Zustimmungsersetzung bei Versetzung

»Der Streit über die Zustimmungsersetzung wegen einer Versetzung ist im Regelfall mit 4.000,00 EUR, der Antrag nach § 100 BetrVG mit 2.000,00 EUR zu bewerten. Dies gilt auch dann, wenn mit der Versetzung eine zwischen den Betriebsparteien nicht umstrittene Vergütungsreduzierung beim betroffenen Arbeitnehmer verbunden ist (Vergütungsautomatismus).«

Normenkette:

RVG § 23 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 ; BetrVG § 99, 100 ;

Gründe: