I.
Im vorliegenden Beschlussverfahren beantragte die Antragstellerin im Hauptantrag, gemäß § 103 BetrVG die Zustimmung des Antragsgegners zur außerordentlichen Kündigung des Beteiligten zu 3 zu ersetzen. Hilfsweise beantragte sie, den Beteiligten zu 3 gemäß § 23 Absatz 1 BetrVG aus dem Betriebsrat auszuschließen.
Das Erstgericht setzte mit Beschluss vom 10.06.2013 den Streitwert für den Hauptantrag auf 16.168,77 € fest. Dies entspricht drei Monatsgehältern des Beteiligten zu 3.
Für den Hilfsantrag legte das Erstgericht einen Wert von 2.000,00 € zugrunde.
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