LAG Köln, Beschluss vom 12.07.1996 - Aktenzeichen 11 Ta 97/96
DRsp Nr. 2001/6011
Streitwert: Erteilung eines Zwischenzeugnisses
Für den Antrag auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses ist ein Streitwert in Höhe eines halben Monatseinkommens angemessen, sofern er rechtshängig, der Zeugnisinhalt jedoch nicht im Streit war.