Streitwert: Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung eines Arbeitnehmers
LAG Berlin, Beschluss vom 26.03.1999 - Aktenzeichen 2 TaBV 2/98
DRsp Nr. 2002/7963
Streitwert: Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung eines Arbeitnehmers
1. In Verfahren der Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung eines Arbeitnehmers kann bei der Bewertung des Ermessens im Rahmen des § 8 Abs. 2BRAGO die Vorschrift des § 12 Abs. 7ArbGG herangezogen werden.2. Da es sich nur um die Vorstufe zur Einstellung handelt, ist der Wert niedriger anzusetzen als bei § 12 Abs. 7ArbGG.