Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 13.04.2016 -
Auf die Erinnerung des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss vom 24.02.2016 teilweise geändert und eine weitere aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung von 82,11 EUR festgesetzt.
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