LAG Köln - Beschluss vom 17.06.2016
7 Ta 396/15
Normen:
RVG § 33; GKG § 42;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 28.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3264/15

Streitwert eines Vergleichs im Kündigungsschutzprozess eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei Erledigung eines noch beim Integrationsamt anhängigen Verwaltungsverfahrens auf Erteilung der Zustimmung zu einer beabsichtigten weiteren Kündigung

LAG Köln, Beschluss vom 17.06.2016 - Aktenzeichen 7 Ta 396/15

DRsp Nr. 2016/12952

Streitwert eines Vergleichs im Kündigungsschutzprozess eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei Erledigung eines noch beim Integrationsamt anhängigen Verwaltungsverfahrens auf Erteilung der Zustimmung zu einer beabsichtigten weiteren Kündigung

Schließen die Parteien im Kündigungsschutzprozess eines schwerbehinderten Arbeitnehmers einen Vergleich, durch den auch ein noch beim Integrationsamt anhängiges Verwaltungsverfahren auf Erteilung der Zustimmung zu einer beabsichtigten weiteren Kündigung miterledigt wird, so kommt dieser Regelung ein Mehrwert zu, der mit einem Bruttomonatsgehalt angemessen, aber auch ausreichend bewertet ist.

Tenor

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Beklagten gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 28.10.2015 in der Fassung des Teil-Abhilfe-Beschlusses vom 01.12.2015 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

RVG § 33; GKG § 42;

Gründe

I. Die Parteien stritten in dem Verfahren Arbeitsgericht Aachen3 Ca 3264/15 h um eine arbeitgeberseitige Kündigung vom 29.08.2015. Der gekündigte Kläger war im Zeitpunkt der Kündigung erst 17 Jahre alt. Seine Bruttomonatsvergütung hatte 990,00 € betragen.

Am 15.10.2015 schlossen die Parteien in dem Kündigungsschutzprozess einen verfahrensbeendenden Vergleich. Ziffer 5 des Vergleichs lautete:

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