Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Beklagten gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 28.10.2015 in der Fassung des Teil-Abhilfe-Beschlusses vom 01.12.2015 wird zurückgewiesen.
I. Die Parteien stritten in dem Verfahren Arbeitsgericht Aachen3 Ca 3264/15 h um eine arbeitgeberseitige Kündigung vom 29.08.2015. Der gekündigte Kläger war im Zeitpunkt der Kündigung erst 17 Jahre alt. Seine Bruttomonatsvergütung hatte 990,00 € betragen.
Am 15.10.2015 schlossen die Parteien in dem Kündigungsschutzprozess einen verfahrensbeendenden Vergleich. Ziffer 5 des Vergleichs lautete:
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