Die sofortige Beschwerde des Klägerprozessbevollmächtigten gegen den Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 21.12.2016 - AZ
I. Am 16.11.2016 schlossen die Parteien in der Hauptsache einen Vergleich über die Kündigungsschutzklage des Klägers, in dem die ordnungsgemäße Abwicklung des Arbeitsverhältnisses unter Freistellung des Klägers von der Arbeitsleistung vereinbart wurde. Ferner wurde geregelt, dass der Kläger einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung erworben hat, dessen Bestand vom Vergleich unberührt bleibt.
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