Auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom18. August 2014 -
Der Streitwert für das Verfahren und den Vergleich wird auf 2.200,00 € festgesetzt.
Das Arbeitsgericht hat in seinem Nichtabhilfebeschluss zu Recht darauf hingewiesen, dass in der bisherigen Rechtsprechung aller Kammern des Landesarbeitsgerichts Köln für den Rechtsstreit um ein Zwischenzeugnis der Streitwert grundsätzlich auf ein halbes Monatsgehalt festgesetzt wurde (vgl. außer dem in dem Nichtabhilfebeschluss des Arbeitsgerichts angegebenen Beschluss der erkennenden Kammer: LAG Köln 21.12.2000 - 12 Ta 315/00; 12.07.1996 - 11 Ta 97/96; 26.02.2004 - 7 Ta 43/04; 02.05.2011 - 2 Ta 122/11; 12.04.2010 - 8 Ta 98/10).
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|