Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers und von Amts wegen wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Freiburg vom 11.07.2017 -
Der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert wird auf 4.417,94 € festgesetzt. Der Vergleich hat keinen Mehrwert.
2.Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
I.
Wegen des Sach- und Streitstandes bis zur Vorlage an das Beschwerdegericht wird auf die Sachverhaltswiedergabe im angegriffenen Beschluss in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses sowie auf die gewechselten Schriftsätze Bezug genommen. Im übrigen wird von der Wiedergabe des Sachverhalts abgesehen, da der Beschluss des Beschwerdegerichts einem weiteren Rechtsmittel nicht unterfällt.
II.
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