Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beteiligten zu 1) und 2) wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 04.01.2016 abgeändert:
Der Streitwert wird auf 2637,00 € festgesetzt.
I.
Der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts betrifft den Wert eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren mit folgenden Anträgen:
1.Die Beteiligte zu 3) wird im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, die Kosten für die Anreise der Beteiligten zu 2) zu der am 02.07.2015 in H , G -Straße 1, stattfindenden Sitzung des Gesamtbetriebsrats in Höhe der Kosten einer Bahnfahrt 2. Klasse zu übernehmen.
2.
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