LAG Köln - Beschluss vom 06.10.2015
11 Ta 154/15
Normen:
ZPO § 3;
Fundstellen:
r+s 2016, 376
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 20.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 3752/13

Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Urkunde

LAG Köln, Beschluss vom 06.10.2015 - Aktenzeichen 11 Ta 154/15

DRsp Nr. 2015/19803

Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Urkunde

Der Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Lebensversicherungspolice ist in der Regel mit 1/3 der Versicherungssumme anzusetzen.

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägervertreters wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 20.02.2015 dahin gehend abgeändert, dass der Streitwert für das Verfahren und den Vergleich auf 30.873,64 € festgesetzt wird.

Normenkette:

ZPO § 3;

Gründe

Die nach § 68 Abs. 1 GKG statthafte und form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde ist begründet. Zutreffend weist der Klägervertreter darauf hin, dass für die Wertbestimmung hinsichtlich der Herausgabe der Lebensversicherungspolice nicht ein Drittel des aktuellen Rückkaufwertes, sondern 1/3 der Versicherungssumme zugrunde zu legen ist.