Auf die Streitwertbeschwerde der Beklagten hin wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 11.08.2014 teilweise abgeändert:
Der Streitwert für das Verfahren bis
zum 22.07.2014 beträgt 12.534,87 €;
für das weitere Verfahren
bis zum 03.08.2014 16.713,16 €;
für das Verfahren ab dem
04.08.2014 25.069,58 €;
Der Streitwert für den Vergleich vom 11.08.2014 beträgt 29.248,03 €.
Die weitergehende Streitwertbeschwerde wird zurückgewiesen.
Die zulässige Streitwertbeschwerde ist teilweise begründet.
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