Die Beschwerde der Rechtsanwälte Q.-E. u. a. gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 17.12.2008 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Bewertung einer Klage auf Vereinbarung eines Altersteilzeitvertrages möglichst im Blockmodell auf der Grundlage des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeit (
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