I.
Der Beschwerdeführer wendet sich mit der Beschwerde gegen die Höhe des vom Arbeitsgerichts festgesetzten Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit für das vorausgegangene erstinstanzliche betriebsverfassungsrechtliche Beschlussverfahren.
In diesem Verfahren forderte sein Auftraggeber, der Betriebsrat des Betriebshofes ..., die Feststellung, daß er berechtigt sei, Betriebsversammlungen einzuberufen, und daß die Antragsgegnerin verpflichtet sei, die entstandenen Rechtsanwaltskosten für das vorliegende Verfahren wie auch für ein zuvor erledigtes Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zu tragen.
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