I.
Der Arbeitgeber hat mit Antrag vom 31. Mai 2006 die Betriebsratswahl vom 24.05.2006 angefochten. Zur Begründung hat der Arbeitgeber angeführt, dass nur eine Person als Betriebsrat hätte gewählt werden dürfen, da weniger als 20 Arbeitnehmer im Betrieb tätig seien. Gewählt worden sind aber drei Mitglieder.
In der Güteverhandlung wurde die Sach- und Rechtslage erörtert. Vor der Anhörung in der streitigen Verhandlung nahm der Arbeitgeber den Antrag zurück.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|