LAG Düsseldorf - Beschluss vom 22.04.1992
7 Ta 63/92
Normen:
BRAGO § 10 Abs. 2 ;
Fundstellen:
JurBüro 1993, 165

Streitwert: außergerichtlicher Vergleich - Regelung nicht anhängiger Ansprüche

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.1992 - Aktenzeichen 7 Ta 63/92

DRsp Nr. 2002/8859

Streitwert: außergerichtlicher Vergleich - Regelung nicht anhängiger Ansprüche

Für einen zur Erledigung des Rechtsstreits geschlossenen außergerichtlichen Vergleich ist auf Antrag vom Gericht der Streitwert festzusetzen; diese Festsetzung hat sich auch auf in dem Vergleich mitgeregelte nicht anhängig gewesene Ansprüche zu erstrecken.

Normenkette:

BRAGO § 10 Abs. 2 ;
Fundstellen
JurBüro 1993, 165