Mit der Klage wehrt sich die Klägerin gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom 29.12.1998 zum 30.06.1999. Mit Klageerweiterung vom 14.04.1999 beantragte sie, die Beklagte zu verurteilen, die Klägerin bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung als Sachbearbeiterin in der Unfallversicherung in der Filialdirektion Nürnberg weiterzubeschäftigen. Der gesamte Rechtsstreit endete durch Vergleich vom 22.06.1999.
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