ArbG Ludwigshafen, vom 12.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1293/14
Streitgegenstand und Rechtskraftwirkung der KündigungsschutzklageVerhaltensbedingte Kündigung eines Kochs unter Rückdatierung des Kündigungstermins
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.10.2015 - Aktenzeichen 6 Sa 133/15
DRsp Nr. 2016/1633
Streitgegenstand und Rechtskraftwirkung der KündigungsschutzklageVerhaltensbedingte Kündigung eines Kochs unter Rückdatierung des Kündigungstermins
1. Der Umfang der Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung im Kündigungsschutzprozess bestimmt sich nach dem Streitgegenstand.2. Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage mit einem Antrag nach § 4 Satz 1 KSchG ist, ob das Arbeitsverhältnis der Parteien aus Anlass einer bestimmten Kündigung zu dem in ihr vorgesehenen Termin aufgelöst worden ist; die begehrte Feststellung erfordert nach dem Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung eine Entscheidung über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der Kündigung.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.