LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 18.05.2015
16 Sa 999/14
Normen:
KSchG § 4 S. 1; BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Fulda, vom 25.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 367/13

Streitgegenstand einer KündigungsschutzklageAußerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Ankündigung einer nicht bestehenden Erkrankung für den Fall der Ablehnung eines unberechtigten Urlaubsverlangens

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.05.2015 - Aktenzeichen 16 Sa 999/14

DRsp Nr. 2016/13634

Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Ankündigung einer nicht bestehenden Erkrankung für den Fall der Ablehnung eines unberechtigten Urlaubsverlangens

1. Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage ist auch, dass das Arbeitsverhältnis jedenfalls im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bestanden hat und nicht schon zuvor durch andere Ereignisse aufgelöst wurde. Daher wird auch eine zunächst nicht ausdrücklich angegriffene außerordentliche Kündigung vom 25. Juli 2013 durch eine gegen eine ordentliche Kündigung vom 29. Juli 2013 fristgerecht erhobene Klage vom Streitgegenstand erfasst.2. Die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem unberechtigten Verlangen auf Gewährung von Urlaub nicht entsprechen sollte, ist ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben.