I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 21. März 2023 - M 21a E 23.262 - wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen eine Umsetzungsverfügung und begehrt die erneute Entscheidung über seinen dienstlichen Einsatz.
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