Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
Der im Jahr 1969 geborene Antragsteller verfolgt mit der Beschwerde seinen Antrag weiter, die aufschiebende Wirkung seiner Klage vom 13. März 2020 (M 5 K 20.1133) gegen die Abordnungsverfügung des Antragsgegners vom 2. März 2020 anzuordnen.
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