Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.03.2012 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger zustehenden Betriebsrente.
Die Beklagte ist ein Unternehmen der und war nach eigener Darstellung zeitweise der zweitgrößte und mit bis zu 2.400 Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber im . Nach der Stilllegung der Produktion betreibt sie nunmehr ein Handelsunternehmen.
Der am 1944 geborene Kläger ist Diplom-Chemiker und war in der Zeit vom 01.06.1972 bis zum 30.06.1994 bei der Beklagten als außertariflicher Angestellter zu einem Bruttomonatsentgelt von zuletzt 10.400,00 DM beschäftigt. Im Durchschnitt der letzten drei Jahre seines Arbeitsverhältnisses erzielte der Kläger ein monatliches Einkommen in Höhe von 10.313,89 DM.
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