Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 07.02.2018 –
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Anwendbarkeit von Tarifverträgen auf das Arbeitsverhältnis der Parteien.
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