Auf die Berufungen des Beklagten werden die Urteile des Arbeitsgerichts Leipzig vom 03.07.2019 und vom 27.11.2019 -
a b g e ä n d e r t
und die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Revision ist nicht zugelassen.
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