ArbG Koblenz, vom 15.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 4727/13
Stillschweigende Annahme eine stillschweigenden Angebots zur Auszahlung eines Festgehaltes anstelle vereinbarter ProvisionsregelungUnbegründete Stufenklage eines Verkaufssachbearbeiter für den Innen- und Außendienst bei langjährig geduldeter Auszahlung eines Festgehaltes
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.07.2015 - Aktenzeichen 6 Sa 409/14
DRsp Nr. 2016/181
Stillschweigende Annahme eine stillschweigenden Angebots zur Auszahlung eines Festgehaltes anstelle vereinbarter ProvisionsregelungUnbegründete Stufenklage eines Verkaufssachbearbeiter für den Innen- und Außendienst bei langjährig geduldeter Auszahlung eines Festgehaltes
1. Gemäß § 87c Abs. 3HGB kann der Handelsvertreter vom Unternehmer Mitteilung über alle Umstände verlangen, die für seinen Provisionsanspruch, seine Fälligkeit und seine Berechnung wesentlich sind; die Regelung ist gemäß §§ 65, 59HGB auf Provisionsvereinbarungen mit Handlungsgehilfen anwendbar.
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