Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts C-Stadt vom 23.01.2015 aufgehoben und der Antrag auf Festsetzung der Kosten vom 21.08.2014 zurückgewiesen.
Der Beschwerdegegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3.287,14 Euro.
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