I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 7. März 2019 -
Der weitergehende Zinsantrag des Klägers wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.930,04 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit für den Zeitraum September 2015 bis April 2016.
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