Die Parteien streiten noch um die Verpflichtung der Beklagten, der Klägerin anläßlich der Verlegung des Betriebssitzes von Köln nach Münster eine Abfindung zu zahlen.
Die beklagte Lotteriegesellschaft beschloß Ende 1991, ihren Geschäftssitz von Köln nach Münster zu verlegen. Am 6. Dezember 1991 gab ihre Geschäftsleitung durch Aushang allen Mitarbeitern folgendes bekannt:
"...
Standortentscheidung
Die Geschäftsführung der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. gibt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Entscheidung ihres Gesellschafters, der Westdeutschen Landesbank Girozentrale, zur Standortbestimmung des Unternehmens wie folgt bekannt:
1. Der künftige Sitz der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. ist in Münster.
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