Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 29.01.2015, Az. 7 Ca 1261/14, wie folgt abgeändert:
Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin € 7.475,52 nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 5.953,50 seit dem 18.01.2014 und aus weiteren € 838,64 seit dem 21.01.2015 zu zahlen. Die weitergehende Zinsforderung wird abgewiesen.
2.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3.Das beklagte Land hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
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