LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 26.06.2012
13 Sa 51/12
Normen:
GG Art. 33 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 19.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1945/11

Stellenbesetzung im Öffentlichen Dienst; Anspruch auf Wiederholung der Auswahlentscheidung über die Besetzung des Dienstpostens; Verantwortliche Tätigkeit in der Softwareentwicklung des Bundeskriminalamts; Funktionsvorbehalt; Hoheitsrechtliche Befugnisse

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.06.2012 - Aktenzeichen 13 Sa 51/12

DRsp Nr. 2012/19424

Stellenbesetzung im Öffentlichen Dienst; Anspruch auf Wiederholung der Auswahlentscheidung über die Besetzung des Dienstpostens; Verantwortliche Tätigkeit in der Softwareentwicklung des Bundeskriminalamts; Funktionsvorbehalt; Hoheitsrechtliche Befugnisse

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 19. Oktober 2011 - 6 Ca 1945/11 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 33 Abs. 4;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Berücksichtigung des Klägers im Bewerbungsverfahren für die Besetzung des Dienstpostens "Referent Entwicklungskoordination im Referat IT 04" bei der Beklagten.

Der Kläger ist seit 01. Juli 1983 bei der Beklagten im A als Sachgebietsleiter KI 23 in der Entgeltgruppe 14 TVöD beschäftigt. Das A hat in seinen Hausmitteilungen vom 15. März 2011 den Dienstposten "Referent Entwicklungskoordination Referat IT 04" zur Neubesetzung mit einer Beamtin/einem Beamten (Besoldungsgruppe A 15) zur Neubesetzung ausgeschrieben. In der Stellenausschreibung (Bl. 18 f. d. A.) heißt es u. a.:

"Aufgabengebiet: