LAG Köln - Urteil vom 19.07.2002
11 Sa 1147/01
Normen:
BetrAVG § 7 Abs. 2 ; BetrAVG § 7 Abs. 5 ; BetrAVG § 1 Abs. 1 ; BetrAVG § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AuR 2003, 74
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 07.11.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 4208/00

Statuskontrolle, innerfamiliäres Arbeitsverhältnis, innerfamiliäre Versorgungszusage, Anlass einer Versorgungszusage, Altersversorgung, PSV, Arbeitnehmer als Unternehmer, Versicherungsmissbrauch

LAG Köln, Urteil vom 19.07.2002 - Aktenzeichen 11 Sa 1147/01

DRsp Nr. 2003/4897

Statuskontrolle, innerfamiliäres Arbeitsverhältnis, innerfamiliäre Versorgungszusage, Anlass einer Versorgungszusage, Altersversorgung, PSV, Arbeitnehmer als Unternehmer, Versicherungsmissbrauch

»1. Ein Vertragsverhältnis, das von den Parteien ausdrücklich als Arbeitsverhältnis gewollt wurde und wird, ist grundsätzlich der gerichtlichen Statuskontrolle nicht zugänglich mit dem Ziel, eine andere rechtliche Einordnung vorzunehmen. 2. Ein Arbeitsverhältnis ändert seinen rechtlichen Status nicht dadurch, dass der Arbeitgeber sein Weisungsrecht nicht ausübt. Derart "liberale" Arbeitsverhältnisse sind besonders bei familiären Beziehungen der Vertragspartner nicht unüblich. 3. Unternehmer ist, wem das Unternehmen gehört. 4. Auch einem Familienmitglied wird eine Altersversorgung "aus Anlass" seines Arbeitsverhältnisses zugesagt, wenn dies jedenfalls auch mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis geschieht. Für den Insolvenzschutz ist es unschädlich, wenn sich die familiären Beziehungen nicht begründend, sondern allenfalls mitbegründend auf die Versorgungszusage ausgewirkt haben.