LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 01.09.2020
6 Sa 250/19
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 21.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1454/18

Statthaftigkeit der Feststellungsklage auch bezüglich einzelner Punkte aus dem RechtsverhältnisEinseitiges Bestimmungsrecht der US-Stationierungskräfte bei Verringerung der ArbeitszeitKeine Verdrängung tariflicher Bestimmungen durch betriebliche ÜbungKonkretisierung von Arbeitsbedingungen durch billiges Ermessen zulässig

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.09.2020 - Aktenzeichen 6 Sa 250/19

DRsp Nr. 2021/4900

Statthaftigkeit der Feststellungsklage auch bezüglich einzelner Punkte aus dem Rechtsverhältnis Einseitiges Bestimmungsrecht der US-Stationierungskräfte bei Verringerung der Arbeitszeit Keine Verdrängung tariflicher Bestimmungen durch betriebliche Übung Konkretisierung von Arbeitsbedingungen durch billiges Ermessen zulässig

1. Die US-Stationierungskräfte sind aufgrund der maßgeblichen Tarifbestimmungen berechtigt, die wöchentliche Arbeitszeit einseitig zu verringern. Die DV Arbeitszeit Kraftfahrer steht dem nicht entgegen. 2. Für die betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage für Beibehaltung der bisherigen Arbeitszeit ist kein Raum.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 21. Mai 2019 - 3 Ca 1454/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf unveränderte regelmäßige Wochenarbeitszeit.