A. Die Beteiligten streiten über Mitwirkungsrechte der Hauptbetriebsvertretung bei Kündigungen. Antragsteller ist die beim Hauptquartier der Britischen Rheinarmee in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Hauptbetriebsvertretung. Weiterer Beteiligter ist das Hauptquartier der Britischen Rheinarmee in der Bundesrepublik Deutschland.
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