1) Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Berlin vom 12.06.2018 -
2) Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits bei einem Streitwert von 38.809,35 EUR in der zweiten Instanz.
3) Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten noch um die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen der Schließung eines Flugbetriebs.
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