I. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. August 2019 -
II. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. Juni 2018 -
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Beklagten vom 27. Januar 2018 nicht aufgelöst worden ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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