A. Die Beteiligten streiten über eine staffelübersteigende teilweise Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds.
Die Arbeitgeberin betreibt ein Unternehmen der chemischen Industrie. Sie beschäftigt in ihren Werken U. ca. 1.400 Arbeitnehmer. Der dort im April 1994 gewählte Betriebsrat besteht aus 15 Mitgliedern, von denen drei kraft Gesetzes freigestellt sind. Gewählt wurde auch eine Arbeitnehmerin, die dem Betriebsrat von der Arbeitgeberin für die Erledigung von Schreibarbeiten zur Verfügung gestellt worden war.
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