I.
Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Unterlassungsbegehrens um die Mitbestimmungsbedürftigkeit der Beschäftigung von Teilzeitmitarbeitern auf der Grundlage eines Tarifvertrages.
Antragsteller und Beteiligter zu 1. ist ein Betriebsrat, (im folgenden: der Betriebsrat), dem 17 Mitglieder angehören und der bei der Antragsgegnerin und Beteiligten zu 2. (im folgenden: die Arbeitgeberin) in deren Niederlassung "X." errichtet ist.
Zu der Niederlassung gehört auch der Zustellstützpunkt W., bei dem Anfang des Jahres 2005 eine Neubemessung durchgeführt wurde.
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