LAG Hamm - Urteil vom 25.01.2007
8 Sa 1561/06
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 ; SGB IX § 85 § 90 Abs. 2 a ;
Vorinstanzen:
ArbG Siegen, vom 01.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 513/06

Sozialwidrige Kündigung eines Oberarztes bei abfälligen Äußerungen über Kollegen gegenüber Betreuungsgericht - Erforderlichkeit vorheriger Abmahnung bei missverständlichen Äußerungen zur Einräumung eigner Fehler bei Unterzeichnung eines nicht gelesenen Gutachtens in Betreuungsangelegenheiten

LAG Hamm, Urteil vom 25.01.2007 - Aktenzeichen 8 Sa 1561/06

DRsp Nr. 2007/9685

Sozialwidrige Kündigung eines Oberarztes bei abfälligen Äußerungen über Kollegen gegenüber Betreuungsgericht - Erforderlichkeit vorheriger Abmahnung bei missverständlichen Äußerungen zur Einräumung eigner Fehler bei Unterzeichnung eines nicht gelesenen Gutachtens in Betreuungsangelegenheiten

1. Ist der Arbeitnehmer als angestellter Oberarzt eines Krankenhauses mit der Erstellung von Gutachten für das Gericht in Betreuungsangelegenheiten befasst und daneben (zulässigerweise) auch im Bereich der ambulanten Behandlung von Patienten tätig, kann die arbeitsvertragliche Nebenpflicht zur Rücksichtnahme auf die Belange des Krankenhauses und der dort mit Gutachten befassten Kollegen die persönliche Verantwortung des Arbeitnehmers als behandelnder Arzt nicht verdrängen.