LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.02.2013
10 Sa 484/12
Normen:
BetrVG § 77 Abs. 4; BetrVG § 112 Abs. 1; BetrVG § 112 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 Hs. 2; SGB XI § 14;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 26.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 761/12

Sozialplanregelung zur Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung an anderem Standort bei Vorliegen besonderer Betreuungspflichten und nachgewiesener Pflegebedürftigkeit; Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe durch Einigungsstelle und Paritätische Kommission unbegründete Zahlungsklage auf erhöhte Abfindung bei unzureichenden Darlegungen zu Betreuungspflichten und Pflegebedürftigkeit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.02.2013 - Aktenzeichen 10 Sa 484/12

DRsp Nr. 2013/7179

Sozialplanregelung zur Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung an anderem Standort bei Vorliegen besonderer Betreuungspflichten und nachgewiesener Pflegebedürftigkeit; Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe durch Einigungsstelle und Paritätische Kommission unbegründete Zahlungsklage auf erhöhte Abfindung bei unzureichenden Darlegungen zu Betreuungspflichten und Pflegebedürftigkeit

1. Bei der Auslegung des in einen Sozialplan aufgenommenen Begriffs "Pflegebedürftigkeit" ist von der in der allgemeinen Rechtsterminologie geltenden Inhaltsbestimmung auszugehen; Pflegebedürftig sind im Sinne des § 14 SGB XI Personen, die wegen bestimmter Krankheiten oder Behinderungen für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (Körperpflege, Ernährung, Beweglichkeit) der Hilfe bedürfen.