1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz, Auswärtige Kammern Neuwied, vom 21.01.2009, AZ: 6 BV 6/08 wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über den Abschluss eines Sozialplans.
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