Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 15. Januar 2010 - Az.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung der Beklagten um Sozialplanansprüche der Klägerin.
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