Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 13. September 2010, Az.:
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen, soweit der Antrag zu 4.1. a) auf Zahlung einer Sozialplanabfindung in Höhe von € 156.695,42 brutto abgewiesen worden ist. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt noch über die Höhe einer Sozialplanabfindung.
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