ArbG Köln, vom 08.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 660/01
Sozialplanabfindung; Eigenkündigung; Auslegung einer Abfindungszusage
LAG Köln, Urteil vom 28.06.2002 - Aktenzeichen 11 Sa 1019/01
DRsp Nr. 2003/4907
Sozialplanabfindung; Eigenkündigung; Auslegung einer Abfindungszusage
»Das vom Arbeitgeber erklärte Einverständnis mit einem vorfristigen Ausscheidungstermin bedeutet grundsätzlich nicht das von einer Abfindungszusage zur Bedingung gemachte Einverständnis des Arbeitgebers mit der Eigenkündigung des Arbeitnehmers selbst - ebenso wenig wie sein bloßes Schweigen.«