Die Parteien streiten um die Anwendbarkeit eines Sozialplans vom 21. Mai 2003 und im Rahmen einer Hilfsaufrechnung um die Tantiemezahlung an den Kläger für das Jahr 2004.
Der Kläger ist 50 Jahre alt (...... 1957) und war vom 1. März 1994 bis 30. Juni 2006 bei der Beklagten als Leiter des kaufmännischen Bereiches und einer von zwei Prokuristen beschäftigt. Seine Jahresbezüge betrugen zuletzt 117.497,49 EUR. Mit Schreiben vom 29. November 2004 (Bl. 13 d.A.) kündigte der Kläger seinen Dienstvertrag fristgemäß zum 30. Juni 2006.
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