1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.03.2010 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten nach beendetem Arbeitsverhältnis darüber, ob dem Kläger eine Sozialplanabfindung zusteht.
Der 1969 geborene Kläger war seit dem 29.12.1997 für die Beklagte, ein Lebensmitteldiscounterunternehmen, zunächst als Bauleiter in der Verkaufsregion B , später als Bauleiter in der Verkaufsregion M tätig.
Seit dem 01.05.2007 wurde der Kläger aufgrund schriftlichen Vertrages (Bl. 35 f. d. A.) als Leiter Bau und Einrichtung in der Verkaufsregion K beschäftigt.
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