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Rechtsprechung
1993
BAG
BAG - Urteil vom 11.08.1993
10 AZR 485/92
Normen:
BetrVG
§
112
;
Fundstellen:
ZIP 1993, 1824
Vorinstanzen:
LAG Chemnitz,
Sozialplanabfindung - Zweckzuwendung der Treuhandanstalt
BAG,
Urteil
vom 11.08.1993
- Aktenzeichen 10 AZR 485/92
DRsp Nr. 1994/1594
Sozialplanabfindung - Zweckzuwendung der Treuhandanstalt
»In einem Sozialplan kann der Anspruch auf eine Abfindung von einer entsprechenden Zweckzuwendung der Treuhandanstalt abhängig gemacht werden.«
Normenkette:
BetrVG
§
112
;
Vorinstanz: LAG Chemnitz,
Fundstellen
ZIP 1993, 1824
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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