LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 31.10.2012
18 Sa 752/11
Normen:
VTV Maler/Lackierer;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 02.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 1727/09

Sozialkassenverfahren; VTV Maler- und Lackiererhandwerk; Korrosionsschutzarbeiten durch Subunternehmer beim Bau und der Überholung von Schiffen auf Großwerften

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 31.10.2012 - Aktenzeichen 18 Sa 752/11

DRsp Nr. 2013/2232

Sozialkassenverfahren; VTV Maler- und Lackiererhandwerk; Korrosionsschutzarbeiten durch Subunternehmer beim Bau und der Überholung von Schiffen auf Großwerften

Korrosionsschutzarbeiten durch Subunternehmer beim Bau und der Überholung von Schiffen auf Großwerften sind industrielle Tätigkeiten, sie werden daher nicht von dem Verfahrenstarifvertrag des Maler- und Lackiererhandwerks erfasst.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 02. Februar 2011 - 7 Ca 1727/09 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

VTV Maler/Lackierer;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Pflicht des Beklagten, für die Jahre 2005 bis 2007 Beiträge für gewerbliche Arbeitnehmer zum Urlaubskassenverfahren des Maler- und Lackiererhandwerks zu zahlen.

Der Kläger ist als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Maler- und Lackiererhandwerks die Einzugsstelle für die ihm als Lohnausgleichskasse und die der Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks zustehenden Beiträge.