LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 04.11.2011
6 Sa 1423/11
Normen:
ZPO § 92 Abs. 1 S. 1; ZPO § 142 Abs. 1 S. 1; ZPO § 422;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 28.04.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 61 Ca 64244/08

Sozialkassenverfahren; Entrümpeln einer Baustelle als Teil des Baugewerbes; Hauptsachenerledigung nach Auskunftserteilung; Entschädigungszahlung;

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011 - Aktenzeichen 6 Sa 1423/11

DRsp Nr. 2012/13879

Sozialkassenverfahren; Entrümpeln einer Baustelle als Teil des Baugewerbes; Hauptsachenerledigung nach Auskunftserteilung; Entschädigungszahlung;

1. Das Entrümpeln einer Baustelle, um dort selbst Bauarbeiten verrichten zu können, stellt eine Hilfstätigkeit dar, die ebenfalls als Bauarbeit zu werten ist. 2. Erteilt ein Bauunternehmer auf entsprechende Verurteilung Auskunft über die von ihm an seine Arbeitnehmer gezahlte Bruttolohnsumme, um damit seine Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung gemäß § 61 Abs. 2 ArbGG abzuwenden, führt dies insoweit zur Erledigung der Hauptsache, weil diese Verpflichtung allein davon abhängt, dass die ausgeurteilte Handlung als solche nicht binnen der im Urteil bestimmten Frist vorgenommen wird.

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28.04.2011 - 61 Ca 64244/08 - wird auf seine Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass hinsichtlich des Entschädigungsantrags die Erledigung des Rechtsstreits festgestellt wird.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 92 Abs. 1 S. 1; ZPO § 142 Abs. 1 S. 1; ZPO § 422;

Tatbestand: