Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 29.01.2004 -
Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 07.08.2003 wird aufrechterhalten.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 82.113,79 € zu zahlen.
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